Herzlich willkommen

auf der Internetseite des Honorarkonsuls der Republik Korea in Sachsen.

Sie soll Sie schnell und umfassend über meine Aufgaben und meine Arbeit als Honorarkonsul der Republik Korea in Sachsen informieren und Ihnen helfen, den richtigen Ansprechpartner zu finden, wenn Sie als Deutscher oder als deutsches Unternehmen Interesse an Korea haben oder wenn Sie als Koreaner Unterstützung für Ihren Aufenthalt oder Ihre unternehmerischen Pläne in Sachsen suchen.

Falls Sie mehr wissen möchten als diese Internetseite Ihnen bietet, kommen Sie einfach in mein Büro. Sie finden es in der Königstraße 1, im Herzen des Dresdner Barockviertels gegenüber dem Japanischen Palais und nicht weit entfernt vom Albertplatz.

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Ihr Dr. Christoph Hollenders
Honorarkonsul der Republik Korea in Sachsen

Aktuell

16. März 2018

Gemeinsames Mittagessen mit S.E. Botschafter Dr. Jong Bum Goo in der Botschaftsresidenz in Berlin

Honorarkonsul der Republik Korea Dr. Christoph Hollenders informiert S.E. Botschafter der Republik Korea Dr. Jong Bum Goo bei einem Mittagessen in der Botschaftsresidenz in Berlin am 16.3.2018 über die neue deutsch-koreanische Plattform „InDeKo Innovationszentrum Deutschland Korea – The Korean-German Innovation Hub“ […]
12. Dezember 2017

Übergabe der InDeKo-Gründungsurkunde an S.E. Botschafter Lee Kyung-soo

Es war ein letztes großes Geschenk an den scheidenden Botschafter der Republik Korea in Deutschland, Lee Kyung-soo. Auf dem Abschiedsempfang in der koreanischen Botschaft in Berlin am 12. Dezember 2017 übergab eine Abordnung der Gründungsmitglieder von „InDeKo Innovationszentrum Deutschland Korea […]
7. Dezember 2017

Deutsch-Koreanische Innovations-Plattform InDeKo in Dresden gegründet

Die innovative Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Korea erreicht eine neue Ebene: „InDeKo Innovationszentrum Deutschland Korea – The Korean-German Innovation Hub“ lautet der Name einer neuen Vereinigung, die am 7. Dezember 2017 im koreanischen Honorarkonsulat in Dresden gegründet wurde. Ziel der […]
16. Oktober 2017

Honorarkonsul Dr. Hollenders auf der 9. ADeKo-Konferenz in Gwangju

Unter dem „Titel Engineering for our future“ fand die 9. koreanisch-deutsche ADeKo-Wissenschaftskonferenz unter dem Vorsitz des ehemaligen koreanischen Premierministers Kim Hwang-sik vom16. bis 18. Oktober 2017 in der koreanischen Universitätsstadt Gwangju statt. Honorarkonsul Dr. Christoph Hollenders nahm an der Konferenz […]
19. September 2017

Gemeinsames Koreanisch-Deutsches Materialforschungszentrum gegründet

Das Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS), das Institut für Leichtbau und Kunststoff-Technik (IKL) der Technischen Universität Dresden und das Korea Institut of Material Science (KIMS) haben am 19. September 2017 in der südkoreanischen Stadt Changwon ein gemeinsames Materialforschungszentrum […]
18. Mai 2017

Empfang des Korea Environment Institute

Der Honorarkonsul der Republik Korea in Dresden, Dr. Christoph Hollenders, hat am 18. Mai 2017 eine Delegation des Korea Environment Institute im Honorarkonsulat in Dresden empfangen. Teilnehmer waren: Prof. Dr. Kwang Kook Park, Environment Institute (KEI),  Dr. Hoon Chang, Head of […]

Zur Person

Vita

  • geboren in Münster/Westfalen
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster, Genf und Tübingen
  • Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und des Cusanuswerks
  • Erstes juristisches Staatsexamen in Tübingen
  • Referendarzeit am Oberlandesgericht Hamm und am Bundeskartellamt in Berlin
  • Zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
  • Promotion zum „Dr. iur.“ mit einer kartellrechtlichen Dissertation bei Professor Dr. Wernhard Möschel an der Universität Tübingen
  • 1981 bis 1992 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und dann auch Notar im Münsterland

Notar und Konsul

  • seit 1992 Notar in Dresden
  • Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Dresden und an der Universität Leipzig
  • 1993 bis 2003 Mitglied des Prüfungsausschusses für das Erste juristische Staatsexamen beim sächsischen Staatsminister der Justiz, Prüfer im Ersten juristischen Staatsexamen
  • seit 2012 Honorarkonsul der Republik Korea in Sachsen

Die Person

  • Vorsitzender der Gesellschaft der Freunde der Staatskapelle Dresden
  • Vorsitzender des Hochschulrates der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber, Dresden
  • Mitglied des Kuratoriums des Kammermusikfestivals Moritzburg
  • Mitglied des Stiftungsrates der Reinhard & Sonja Ernst Stiftung, Wiesbaden
  • Mitglied des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für Physik komplexer Systeme, Dresden
  • Mitglied des Kuratoriums Freundeskreis Schlösserland Sachsen e.V.
  • Winzer im Nebenerwerb auf Dinglingers Weinberg in Dresden
  • verheiratet mit der Wissenschaftsjournalistin Dr. Caroline Möhring
  • vier erwachsene Kinder
  • Kammermusik (Geige), Jagd, Golf

Aufgaben und Stellung

Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul (lateinisch honor = Ehre). Wie die hauptamtlichen Konsuln (lateinisch consul = Berater) wird er offiziell von einem Staat, dem Entsendestaat, zur Wahrung der Interessen seiner Bürger und seines Handels in einem fremden Land, dem Empfangsstaat, bestellt und ist Mitglied des Konsularischen Korps (Corps Consulaire = CC).

Die Arbeit eines Honorarkonsuls wird nicht vergütet. In Einzelfällen erhält er eine geringe Aufwandsentschädigung.

Welche Amtshandlungen die Honorarkonsuln gegenüber den Empfangsstaaten völkerrechtlich vornehmen dürfen regeln Staatsverträge, insbesondere das Wiener Konsularübereinkommen.

Oft kann sich der Honorarkonsul auf die Förderung und Vertiefung der Beziehungen zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat auf den Gebieten von Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft konzentrieren, weil alle anderen Aufgaben durch die Konsularabteilung der Botschaft des Entsendestaates in Berlin erledigt werden.

Vertreter der Interessen des entsendenden Staates
Allgemein kommt den Konsuln die Aufgabe zu, die Interessen des Entsendestaates sowie seiner Angehörigen zu schützen
Förderung und Entwicklung von Beziehungen
Zu den Aufgaben eines Konsuls zählt es, die Entwicklung der wirtschaftlichen, verkehrstechnischen, rechtlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat zu fördern. Ferner soll er sich über Verhältnisse und Entwicklungen im wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Leben des Empfangsstaats unterrichten, der Regierung des Entsendestaats darüber berichten und interessierten Personen Auskünfte erteilen.
Passbehörde
Als Passbehörde im Sinne von § 19 Absatz 2 PassG kann ein Konsul den Angehörigen des Entsendestaats Reisepässe ausstellen und Menschen, die sich in den Entsendestaat begeben wollen, Sichtvermerke oder entsprechende Urkunden ausstellen.
Unterstützung Angehöriger des entsendenden Staates
Aufgaben eine Konsuls sind zudem
  • den Angehörigen des Entsendestaates Rat und Beistand zu gewähren,
  • den Angehörigen des Entsendestaates, die in seinem Amtssprengel hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann,
  • inhaftierte Angehörige des Entsendestaates konsularisch zu betreuen und
  • im Falle eines Todes von Angehörigen des Entsendestaates deren Verwandte zu benachrichtigen und bei der Überführung mitzuwirken.
  • Vertreter der Interessen des entsendenden Staates
    Allgemein kommt dem Konsul die Aufgabe zu, die Interessen des Entsendestaates sowie seiner Angehörigen zu schützen
    Förderung und Entwicklung von Beziehungen
    Zu den Aufgaben des Konsuls zählt es, die Entwicklung der wirtschaftlichen, verkehrstechnischen, rechtlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat zu fördern. Ferner soll er sich über Verhältnisse und Entwicklungen im wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Leben des Empfangsstaats unterrichten, der Regierung des Entsendestaats darüber berichten und interessierten Personen Auskünfte erteilen.
    Passbehörde
    Als Passbehörde im Sinne von § 19 Absatz 2 PassG kann ein Konsul den Angehörigen des Entsendestaats Reisepässe ausstellen und Menschen, die sich in den Entsendestaat begeben wollen, Sichtvermerke oder entsprechende Urkunden ausstellen.
    Unterstützung Angehöriger des entsendenden Staates
    Aufgaben des Konsuls sind zudem
  • den Angehörigen des Entsendestaates Rat und Beistand zu gewähren,
  • den Angehörigen des Entsendestaates, die in seinem Amtssprengel hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann,
  • inhaftierte Angehörige des Entsendestaates konsularisch zu betreuen und
  • im Falle eines Todes von Angehörigen des Entsendestaates deren Verwandte zu benachrichtigen und bei der Überführung mitzuwirken.
  • Geschichte

    Die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Korea und Deutschland haben eine lange Geschichte. Im Jahre 1883 nahmen die beiden Länder - damals das Königreich Korea und das Deutsche Reich und zeitgleich mit eigener Außenpolitik das Königreich Sachsen - offiziell diplomatische Beziehungen auf. Nach dem Koreakrieg vertieften sich die Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Bundesrepublik Deutschland durch die Entsendung Tausender koreanischer Krankenschwestern und Bergleute. Aus der Ferne leisteten sie einen entscheidenden Beitrag für die wirtschaftliche Erholung und das Erstarken des südlichen Teils der geteilten Nation.

    In den vergangenen Jahren gab es einen regen Austausch zwischen den Staatschefs beider Länder. So reisten Bundespräsident Köhler und Bundeskanzlerin Merkel 2010 und Bundespräsident Gauck 2015 nach Korea, während im Jahr 2011 der koreanische Präsident Lee Myung-bak, im Jahr 2014 Staatspräsidentin Park Geun-hye und 2017 Staatspräsident Moon Jae-in Deutschland besuchten.

    Seit 2002 tagt abwechseln in Korea und Deutschland - zum 17. Mal vom 24. bis 26. Oktober 2018 in Daejeon - das Deutsch-Koreanische Forum und gibt den Regierungsspitzen beider Staaten Empfehlungen für die Vertiefung der bilateralen Beziehungen. Parallel dazu findet ein Jugendforum statt, dessen Ergebnisse in die Empfehlungen einfließen.

    Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der wirtschaftlich und technologisch starken Republik Korea, der elftgrößten Volkswirtschaft und siebtgrößten Exportnation der Welt, sind eng. Korea ist einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschlands in Ostasien und nach der Volksrepublik China knapp hinter Japan der drittwichtigste Absatzmarkt in Asien – vor Indien und anderen größeren Staaten. Umgekehrt ist Deutschland für Südkorea der bei weitem wichtigste europäische Handelspartner. Das bilaterale Handelsvolumen lag nach statistischen Angaben Koreas im Jahr 2016 bei rund 25,4 Mrd. US-Dollar.

    Dabei ist der Freistaat Sachsen für Südkorea ein besonders interessanter Partner, steht er doch für eine erfolgreiche Politik der Wiedervereinigung und ist im wiedervereinigten Deutschland Modell und Vorbild für die ersehnte Wiedervereinigung Koreas.

    Zudem findet sich hier mit der technischen Universität Dresden eine Exzellenzuniversität im lebendigen Austausch mit zahlreichen außeruniversitären Forschungsinstituten, die es in dieser Dichte in Europa nicht noch einmal gibt. Die sächsischen Netzwerke im Bereich der Halbleiterindustrie und -wissenschaft, der Nanotechnologie, der OLED-Forschung und -anwendung und der Biotechnologie sind weltweit bekannt und für Korea hoch interessante Andockstellen für eine Zusammenarbeit auch in den Zukunftssektoren Umwelt und erneuerbare Energien.

    Vor diesem Hintergrund war es nur folgerichtig und zukunftsorientiert, dass die koreanische Regierung im Jahre 2012 mit meiner Bestellung zum Honorarkonsul die erste Vertretung Koreas in den neuen Bundesländern eröffnete. Seitdem haben sich die Beziehungen zwischen Korea und Sachsen weiter vertieft.

    Insbesondere der Besuch der Staatspräsidentin Park Geun-hye am 27. und 28. März 2014 in Dresden hatte weitreichende Folgen für den wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Austausch zwischen beiden Ländern unter Beteiligung sächsischer Unternehmer und Forscher. Dresden ist mit dem ersten „Koreanischen Platz“ in Europa heute in Südkorea eine weit bekannte Stadt und zugleich ein Model der gelungenen Wiedervereinigung. Die gemeinsame Erfahrung der nationalen Teilung verbindet beide Länder in besonders intensiver Weise.

    Zu Fragen der Wiedervereinigung und der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Kooperation gibt es einen lebendigen Austausch in beiden Richtungen. Zahlreiche Delegationen aus Korea besuchen Dresden und Leipzig, 2016 beispielsweise auch der stellvertretende Wiedervereinigungsminister, und Mitglieder des sächsischen Kabinetts reisen nach Korea: 2015 besuchte der Sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Martin Dulig, Korea, 2016 der Sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich und 2017 die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange.

    Auch die Tatsache, dass das in Korea bedeutsame Wissenschaftsnetzwerk ADeKo (Alumni Deutschland Korea) seinen ersten Kongress außerhalb der Republik Korea in Dresden abhielt, zeigt die Lebendigkeit der koreanisch-sächsischen Beziehungen.

    Ich werde alles in meinen Kräften Stehende tun, um den koreanischen Staatsangehörigen, die hier in Sachsen leben, arbeiten, studieren oder sich vorübergehend aufhalten, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich werde alle Anstrengungen unternehmen zwischen Korea und Sachsen Brücken zu bauen, damit sich die kooperativen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen Korea und Sachsen auf den Gebieten der Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur intensivieren und vertiefen.

    Es ist mir eine große Ehre und Freude, für die Republik Korea und ihre Bürger zu arbeiten und sächsischen Korea-Reisenden mit unserem konsularischen Service zu helfen.

    Dr. Christoph Hollenders
    Honorarkonsul der Republik Korea in Sachsen

    Kontakt

    Dr. Christoph Hollenders
    Königstraße 1
    01097 Dresden

    Gerne können Sie uns anrufen, oder eine E-Mail schreiben.

    Telefon +49 (0) 351 800 98 50
    Telefax +49 (0) 351 800 98 55
    E-Mail: konsul@hollenders.de

     

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    werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr
    und jederzeit nach Vereinbarung.


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